Unsere Leistungen
für Ihre Gesundheit
Damit Sie gesundheitlich auf Kurs bleiben, unterstützen wir Sie mit einem vielfältigen Untersuchungs- und Beratungsangebot:
Diagnostik
- Ruhe-EKG
- Belastungs-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessung
- Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
- Laboruntersuchungen (Blut, Urin, Abstriche)
- Schnelltests bei Verdacht auf Herzinfarkt, Thrombose, Lungenembolie
- Quick-/INR-Messung
- Ultraschall-Untersuchung der Schilddrüse
- Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane
Disease-Management-Programme (DMP) oder auch „Chronikerprogramme“
sind Behandlungsprogramme der gesetzlichen Krankenkassen für chronisch erkrankte Menschen. Diagnostik und Therapie der DMP berücksichtigen eine evidenzbasierte Medizin, das bedeutet, sie sind ausgerichtet am aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und aktueller Studienergebnisse.
- Durch den regelmäßigen Arzt-Patientenkontakt werden Ihre Beschwerden gelindert, das Fortschreiten der chronischen Erkrankung aufgehalten und Komplikationen sowie Folgeschäden vermieden.
- Die Vorzüge eines DMP gelten natürlich auch für Ihre Begleiterkrankungen, die wir immer in unser Behandlungskonzept mit einbeziehen.
- Unsere Praxis erfüllt die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme an folgenden Programmen: Diabetes mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, Chronische obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
„Check up“ Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ 2-Diabetes oder Nierenerkrankungen – all diese Erkrankungen können besser behandelt werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Zudem können viele Erkrankungen oft auch verhindert werden, wenn vor ihrem Auftreten die dafür relevanten Risikofaktoren erfasst und behandelt werden. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Der „Check up“, die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene ist ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre und vor dem 35. Lebensjahr einmalig möglich.
Im Rahmen der Vorsorge erfragen wir Vorerkrankungen und Krankheiten in der Familie und ob Sie Beschwerden haben. Wir messen Ihre aktuelle Größe, Ihr Gewicht und den Blutdruck und legen Wert auf eine körperliche Untersuchung.
Außerdem werden Blutwerte (Nüchternblutzucker, Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride) und der Urin analysiert (Harnstreifentest mit Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen sowie Nitrit).
Im Anschluss beraten wir Sie zu den Untersuchungsergebnissen und Ihrem individuellen Risikoprofil.
Auch wenn Krankenkassen mit diesen Vorsorgeprogrammen werben, stellen diese Untersuchungen nur ein Basisprogramm zum Feststellen der häufigsten Volkskrankheiten dar. Zusätzlich zu den diesen gesetzlichen Leistungen bieten wir Ihnen deshalb weitere, aus unserer Sicht sinnvolle Wunschleistungen an.
Darmkrebsvorsorge
Weil früher besser ist! Etwa 55.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an Darmkrebs. Die rechtzeitige Erkennung kann die Heilungschancen bei Darmkrebs erheblich verbessern oder diese Erkrankung sogar verhindern. Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs für ihre Versicherten ab dem 50. Lebensjahr.
Im Alter zwischen 50 und 54 Jahren haben Sie Anspruch auf einen jährlichen Stuhltest. Dieser untersucht, ob sich nicht sichtbares Blut im Stuhl befindet. Da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit zu erkranken steigt, wird Männern ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren empfohlen, eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen zu lassen. Sie ist noch zuverlässiger als der Stuhltest und Krebsvorstufen, sog. Polypen, können sofort entfernt werden.
Wer keine Darmspiegelung möchte, kann ab 55 Jahren alle 2 Jahre einen Stuhltest durchführen lassen.
Wunschleistungen / Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Nicht alle Leistungen gehören zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus wirtschaftlichen Gründen wird dieser Leistungskatalog vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ begrenzt. Einige Untersuchungen sind durchaus sinnvoll, ohne dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese bieten wir Ihnen als individuelle Gesundheitsleistungen („IGeL“) an. Folgende Leistungen, die oft nachgefragt werden, aber keine Kassenleistungen sind, möchten wir Ihnen anbieten:
- Laboruntersuchungen auf Wunsch
- Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch
- Sportmedizinische Beratung und Untersuchung
- Beratung zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie Organspende
- Führerscheinuntersuchung
- Eignungsuntersuchung Atemschutzgeräteträger für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne, welche dieser Leistungen neben den gesetzlichen Untersuchungen für Sie sinnvoll sind.
Impfungen
Basierend auf den aktuell gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts beraten wir Erwachsene und Jugendliche zu allen empfohlenen Schutzimpfungen unter Berücksichtigung Ihres Alters, möglicher Risikoerkrankungen und nach Durchsicht Ihres Impfausweises.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Überprüfung Ihres Impfschutzes und wir führen die empfohlenen Impfungen bzw. Auffrischungen durch, damit Sie wirksam vor den häufigsten Infektionserkrankungen und deren Folgen geschützt sind.
Regelmäßig im Herbst vor Beginn der Erkältungs- und Grippe-Hochsaison bieten wir Auffrischungsimpfungen für Ihren persönlichen Influenza- und Corona-Schutz an. Achten Sie auf unsere gesonderten Informationen unter der Rubrik „Aktuelles“ und in unserer Praxis.
Versorgung akuter und chronischer Wunden
Wir übernehmen die Erstversorgung akuter Verletzungen, kontrollieren Ihre Haut nach Zeckenbissen und führen regelmäßige Wundkontrollen, Verbandwechsel und Behandlungen chronischer Wunden zum Beispiel bei Diabetes oder Durchblutungsstörungen durch.
OP-Vorbereitung und -Nachbehandlung
Insbesondere vor ambulanten Operationen (z.B. Augen-OP, Leistenbruch-OP oder auch vor orthopädischen Eingriffen) ist eine hausärztliche Abklärung zur Beurteilung der OP-Fähigkeit und Vorbereitung für die Anästhesie/Narkose erforderlich und sinnvoll.
Sollten Sie entsprechende Unterlagen der operierenden Kollegen erhalten haben, legen Sie diese bitte zur Terminvereinbarung bei uns vor.
Wir planen dann üblicherweise 8 bis 14 Tage vor der Operation eine körperliche Untersuchung, eine Blutuntersuchung (kleines Blutbild, Gerinnungsstatus, Nierenfunktions- und Leberwerte, Blutzuckerspiegel) und ggf. eine EKG-Diagnostik und überprüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Medikation.
Nach einem Eingriff übernehmen wir im Rahmen der hausärztlichen Versorgung regelmäßige Wundkontrollen, Verbandswechsel und Entfernung des Nahtmaterials.
Psychosomatische Grundversorgung
Patientinnen und Patienten wenden sich auch bei seelischem Leid und in schwierigen Lebenssituationen oft zuerst an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Oft besteht ein Zusammenhang zwischen einer psychischen Belastung zu akuten oder chronischen körperlichen Beschwerden.
In der psychosomatischen Grundversorgung versuchen wir mittels gezielter Gesprächstechniken, Ursachen und Zusammenhänge zu beleuchten und erste Problemlösungsstrategien bzw. Behandlungsmöglichkeiten auszuloten.
Diabetologische Grundversorgung
Frau Dr. Bannow verfügt über die Zusatzqualifikation zur dauerhaften Betreuung von geschulten Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2.
Neben der Betreuung im entsprechenden Chronikerprogramm/DMP bietet unsere Praxis Schulungen für Patientinnen und Patienten mit Typ 2 Diabetes an, die noch kein Insulin benötigen. Wir möchten, dass Sie Expertin oder Experte für Ihren Diabetes werden und über die Erkrankung und ihre Folgeschäden gut informiert sind. Vor allem aber möchten wir Ihnen wertvolle Tipps und Empfehlungen zur Lebensstilveränderung vermitteln, wie Sie Ihren Diabetes gut in den Griff bekommen und im besten Fall Ihre Gesundheit dauerhaft fördern können.
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Für Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben. Die Beschäftigung von Jugendlichen ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung, die nicht länger als 14 Monate zurückliegt, vorliegt.